+43 664 9316228
kassa@museum-kaprun.at
Suche
Facebook
Instagram
Standort & Anreise
Bildarchiv

Kaprun Museum

Besucherordnung

  • Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, oder dem Besuch der Sonderausstellungsflächen des Kaprun Museums stimmen Besucher:innen der gegenständlichen Hausordnung zu und verpflichten sich zur Einhaltung dieser.
  • Als Erwerb einer Eintrittskarte gilt auch die Kontrolle einer zum Zugang berechtigenden Karte (z.B. Salzburger Land Card, Zell am See-Kaprun Sommerkarte) durch das Museumspersonal.
  • Es gelten die aktuellen Öffnungszeiten welche auf der Webseite des Kaprun Museums einsehbar sind sowie Aushänge am Museumsgebäude und auf dem Museum zu Informationszwecken bereitgestellten Flächen.
  • Aus begründeten Anlässen (z.B. Veranstaltungen, Feiertage, Schulferien, etc.) kann es zu Abweichungen von den Öffnungszeiten, oder Sonderregelungen kommen.
  • Einlass erfolgt bis 10 Minuten vor der Schließzeit.
  • Es gelten die auf der Webseite und den Aushängen in den Räumlichkeiten des Kaprun Museums ausgeschriebenen Preise.
  • Zahlungen können nur mit Bargeld getätigt werden.
  • Führungen können bis spätestens sieben Tage vor dem gewünschten Termin telefonisch, oder per E-Mail während der Öffnungszeiten angefragt werden.
  • Sperrige, oder große Gepäckstücke, nasse Schirme, unsaubere Wanderstöcke, sperrige Sportgeräte jeglicher Art, sowie scharfkantige offen getragene Gegenstände u. dgl. sind im Eingangsbereich des Museums abzugeben.
  • Für nasse Regen-, oder Winterbekleidung sind Garderobenhaken vorgesehen, an welchen diese für die Dauer des Aufenthalts von den Besucher:innen aufzuhängen sind.
  • Skischuhe sind vor Besuch des Museums abzulegen und dürfen in den Ausstellungsräumen nicht getragen werden.
  • Da das Kaprun Museum in historischen und denkmalgeschützten Räumlichkeiten untergebracht ist, ist es für Besucher:innen mit eingeschränkter Mobilität nur schwer zugänglich.
  • Es bestehen keine Aufzüge, oder andere Erleichterungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Unsere Ausstellungen sind nicht für Blinde, oder anderweitig sehbeeinträchtige Personen angepasst.
  • Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit Kinderwagen, oder andere sperrige Gegenstände in das Museum zu nehmen.
  • Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen untersagt.
  • Das Rauchen, das Nutzen von E-Zigaretten, oder ähnlichen Produkten ist im gesamten Museum verboten.
  • Das Fotografieren von Ausstellungsgegenständen zu privaten Zwecken ist erlaubt, sofern nicht anders gekennzeichnet.
  • Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken bedürfen der Zustimmung durch die Museumsleitung. 
  • Aus Rücksicht auf andere Museumsbesucher:innen ist das Telefonieren sowie das ungefragte Aufnehmen von Bild-, Ton-, oder Videomaterial von fremden Personen untersagt.
  • Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Gruppenleiter:innen, etc. haben für das angemessene Verhalten ihrer Schutzbefohlenen Sorge zu tragen.
  • Das Berühren, Beschädigen, oder auf eine andere Art Beeinträchtigen von Ausstellungsgegenständen ist nicht erlaubt. Ausgenommen vom Berührungs- und Interaktionsverbot sind:
    – das Puzzle in der archäologischen Ausstellung,
    – der Tisch zum Thema ‚Tourismus in Kaprun – ein Prospekt „anno 1900“‘,
    – das Drehkreuz zwischen den beiden touristischen Ausstellungen,
    – der Sessellift im Raum der Kitzsteinhorn AG und
    – Multimedia-Touchdisplays in den Ausstellungen
  • Für verursachte Schäden haften Besucher:innen, deren Erziehungsberechtigte, oder aufsichtspflichtige Begleitpersonen.
  • Die Mitnahme von Hunden ist gestattet, sofern diese angeleint, wohlerzogen und nicht verschmutzt sind.
  • Bei Veranstaltungen des Museums (z.B.: Lesungen, Ausstellungseröffnungen, Verleihungen, etc.) sind Besucher:innen damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen, auf denen Personen kenntlich sind, aufgenommen werden können, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Besucher:innen bedarf. 
  • Diese Aufnahmen können ohne Vergütung für firmeneigene Zwecke verwendet werden.
  • Die Museumsleitung beschließt die Zutrittsmodalitäten für jede durchgeführte Veranstaltung und informiert über diese rechtzeitig und transparent.
  • Die Museumsräume sowie Außenbereiche sind videoüberwacht. 
  • Bei Bedarf behält sich das Museum das Recht vor Aufzeichnungen nach Aufforderung an behördliche Stellen auszuhändigen.
  • Anweisungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten.
  • Besucher:innen welche den Anweisungen des Personals nicht Folge leisten, oder anderweitig gegen die Hausordnung verstoßen, kann der weitere Aufenthalt im Museum untersagt werden, ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.
  • Im Museum aufgefundene Gegenstände werden für eine Woche bei der Kassa aufbewahrt, anschließend dem Fundamt übergeben.
  • Ausgenommen davon sind Gegenstände welche Rückschlüsse auf ihre:n Besitzer:in zulassen und diese somit ermittelt werden können, oder welche verrotten, verwesen, oder anderweitig nicht mehr verwendet werden können. Hier liegt die Kompetenz beim Museumspersonal über deren weitere Aufbewahrung zu entscheiden.
  • Die Museumsleitung verfügt über die Inkraftsetzung der Besucherordnung und behält sich vor diese laufend zu überprüfen sowie sofortwirkende Ergänzungen, oder Änderungen anzubringen.