Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, oder dem Besuch der Sonderausstellungsflächen des Kaprun Museums stimmen Besucher:innen der gegenständlichen Hausordnung zu und verpflichten sich zur Einhaltung dieser.
Als Erwerb einer Eintrittskarte gilt auch die Kontrolle einer zum Zugang berechtigenden Karte (z.B. Salzburger Land Card, Zell am See-Kaprun Sommerkarte) durch das Museumspersonal.
Es gelten die aktuellen Öffnungszeiten welche auf der Webseite des Kaprun Museums einsehbar sind sowie Aushänge am Museumsgebäude und auf dem Museum zu Informationszwecken bereitgestellten Flächen.
Aus begründeten Anlässen (z.B. Veranstaltungen, Feiertage, Schulferien, etc.) kann es zu Abweichungen von den Öffnungszeiten, oder Sonderregelungen kommen.
Einlass erfolgt bis 10 Minuten vor der Schließzeit.
Sperrige, oder große Gepäckstücke, nasse Schirme, unsaubere Wanderstöcke, sperrige Sportgeräte jeglicher Art, sowie scharfkantige offen getragene Gegenstände u. dgl. sind im Eingangsbereich des Museums abzugeben.
Für nasse Regen-, oder Winterbekleidung sind Garderobenhaken vorgesehen, an welchen diese für die Dauer des Aufenthalts von den Besucher:innen aufzuhängen sind.
Skischuhe sind vor Besuch des Museums abzulegen und dürfen in den Ausstellungsräumen nicht getragen werden.
Da das Kaprun Museum in historischen und denkmalgeschützten Räumlichkeiten untergebracht ist, ist es für Besucher:innen mit eingeschränkter Mobilität nur schwer zugänglich.
Es bestehen keine Aufzüge, oder andere Erleichterungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Unsere Ausstellungen sind nicht für Blinde, oder anderweitig sehbeeinträchtige Personen angepasst.
Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit Kinderwagen, oder andere sperrige Gegenstände in das Museum zu nehmen.
Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen untersagt.
Das Rauchen, das Nutzen von E-Zigaretten, oder ähnlichen Produkten ist im gesamten Museum verboten.
Das Fotografieren von Ausstellungsgegenständen zu privaten Zwecken ist erlaubt, sofern nicht anders gekennzeichnet.
Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken bedürfen der Zustimmung durch die Museumsleitung.
Aus Rücksicht auf andere Museumsbesucher:innen ist das Telefonieren sowie das ungefragte Aufnehmen von Bild-, Ton-, oder Videomaterial von fremden Personen untersagt.
Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Gruppenleiter:innen, etc. haben für das angemessene Verhalten ihrer Schutzbefohlenen Sorge zu tragen.
Das Berühren, Beschädigen, oder auf eine andere Art Beeinträchtigen von Ausstellungsgegenständen ist nicht erlaubt. Ausgenommen vom Berührungs- und Interaktionsverbot sind: – das Puzzle in der archäologischen Ausstellung, – der Tisch zum Thema ‚Tourismus in Kaprun – ein Prospekt „anno 1900“‘, – das Drehkreuz zwischen den beiden touristischen Ausstellungen, – der Sessellift im Raum der Kitzsteinhorn AG und – Multimedia-Touchdisplays in den Ausstellungen
Für verursachte Schäden haften Besucher:innen, deren Erziehungsberechtigte, oder aufsichtspflichtige Begleitpersonen.
Bei Veranstaltungen des Museums (z.B.: Lesungen, Ausstellungseröffnungen, Verleihungen, etc.) sind Besucher:innen damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen, auf denen Personen kenntlich sind, aufgenommen werden können, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Besucher:innen bedarf.
Diese Aufnahmen können ohne Vergütung für firmeneigene Zwecke verwendet werden.
Die Museumsleitung beschließt die Zutrittsmodalitäten für jede durchgeführte Veranstaltung und informiert über diese rechtzeitig und transparent.
Anweisungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten.
Besucher:innen welche den Anweisungen des Personals nicht Folge leisten, oder anderweitig gegen die Hausordnung verstoßen, kann der weitere Aufenthalt im Museum untersagt werden, ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.
Im Museum aufgefundene Gegenstände werden für eine Woche bei der Kassa aufbewahrt, anschließend dem Fundamt übergeben.
Ausgenommen davon sind Gegenstände welche Rückschlüsse auf ihre:n Besitzer:in zulassen und diese somit ermittelt werden können, oder welche verrotten, verwesen, oder anderweitig nicht mehr verwendet werden können. Hier liegt die Kompetenz beim Museumspersonal über deren weitere Aufbewahrung zu entscheiden.
Die Museumsleitung verfügt über die Inkraftsetzung der Besucherordnung und behält sich vor diese laufend zu überprüfen sowie sofortwirkende Ergänzungen, oder Änderungen anzubringen.